Voraussetzungen
erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse Mittelschule (Hauptschule) oder AHS
Für den Abschluss des 9. Schuljahres ist der Nichtuntersagungsbescheid der Bildungsdirektion Vorarlberg notwendig.
Für die Handelsschulabschlussprüfung bzw. die Reife- und Diplomprüfung gilt, dass der Prüfungskandidat/die Püfungskandidatin zum (ersten) Prüfungstermin nicht jünger ist als ein/e Schüler/Schülerin bei Absolvierung des betreffenden Bildungsganges ohne Wiederholen oder Überspringen von Schulstufen wäre. Dieses Alterserfordernis bezieht sich auf den Zeitpunkt der Zulassung zur Hauptprüfung.
Hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin vor dem Antritt zur Externistenprüfung eine Schule besucht und eine oder mehrere Stufen dieser Schule nicht erfolgreich abgeschlossen, so darf er/sie zur Externistenprüfung über eine Schulstufe der betreffenden Schulart (Form, Fachrichtung) oder über die Schulart (Form, Fachrichtung) frühestens zwölf Monate nach der zuletzt nicht erfolgreich abgeschlossenen Schulstufe antreten.
(§42 Absatz 6 SchUG)